Führerscheinumtausch: Terminvergabe wird aufgebaut, Appell an Bürgerinnen und Bürger
Der Andrang in der Fahrerlaubnisbehörde ist weiterhin groß. Daher wird es ab dem 23. August Sonder-Öffnungszeiten geben. Außerdem ist eine Online-Terminreservierung geplant. „Damit möchten wir die langen Wartezeiten umgehen und auch Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger herstellen. Zusätzlich werden einige Abläufe für eine zügige Abarbeitung umgestellt“, so der Leiter der Abteilung Verkehr und Bauen Thomas Kranz. Vor diesem Hintergrund appelliert die Behörde den jetzt geplanten Umtausch auf Ende August/Anfang September zu verschieben und sich an den Zeitplan der Fristen zu halten. Die erste Frist läuft noch bis 19.01.2022 für die Geburtsjahre 1953 bis 1958. Erst danach sollten die Jahrgänge 1959 bis 1964 zur Behörde kommen. Das mindestens einmalige persönliche Erscheinen am Standort Döbeln, Straße des Friedens 9a, ist jedoch weiterhin gesetzlich notwendig. Die Vorgänge für den Umtausch von DDR-Führerscheinen sind äußerst aufwändig, da die Fahrerlaubnisdaten in der Regel nur dezentral als Karteikarte vorliegen und erst elektronisch erfasst oder von anderen Behörden abgefordert werden müssen, wenn beispielsweise der Führerschein in einem anderen Landkreis ausgestellt worden ist. Die Servicestellen in Freiberg und Mittweida können aufgrund des Papierakten-Archivs in Döbeln weiterhin dafür nicht geöffnet werden. Kranz: „Wir bitten vor dem Besuch, sich über unsere Internetseite bezüglich unserer Öffnungszeiten, der notwendigen Unterlagen und der aktuellen Wartezeit zu informieren.“
Der neue Kartenführerschein kann dann gegen eine Zusatzgebühr von 5,10 Euro per Direktversand von der Bundesdruckerei GmbH nach Hause geschickt werden. Fünf bis sechs Wochen dauert es normalerweise, bis die neue Fahrerlaubnis zugestellt wird. Die Gebühren betragen bei reinem Umtausch 25,30 Euro, mit gleichzeitiger LKW-Verlängerung: 43,90 Euro. Folgende Unterlagen müssen zum Umtausch mitgebracht werden: gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passbild, der vorhandene Führerschein im Original und bitte wenn vorhanden die graue Altkarte VK 30 „Führerscheinantrag“ in DIN A 6 sowie gegebenenfalls Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (Karteikartenabschrift) der Fahrerlaubnisbehörde, die den Altführerschein ausgestellt hat – sofern also nicht im Landkreis Mittelsachsen.
Wird die bislang aufgrund der Pandemie noch nicht verlängerte Frist zum Umtausch nicht eingehalten, erlischt nicht die Fahrerlaubnis als Besitzstand. Lediglich das Dokument verliert seine Gültigkeit. Bei einer Kontrolle riskiert der Fahrer ein Verwarngeld.
Die Fristen:
Bei Papierführerscheinen gilt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden, bei Kartenführerscheinen (ab 1. Januar 1999 ausgestellt) das Ausstellungsjahr
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden, Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953, 19.01.2033
1953-1958, 19.01.2022
1959-1964, 19.01.2023
1965-1970, 19.01.2024
1971 oder später, 19.01.2025
2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr, Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001, 19.01.2026
2002-2004, 19.01.2027
2005-2007, 19.01.2028
2008, 19.01.2029
2009, 19.01.2030
2010, 19.01.2031
2011, 19.01.2032
2012-18.01.2013, 19.01.2033
*Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Rund 77 000 Papierführerscheine BRD wurden zwischen 1. Januar 1991 und 31. Dezember 1998 in den Rechtsvorgängerbehörden der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Mittelsachsen, sprich den Altlandkreisen, ausgestellt. Die Zahl der unbefristeten Kartenführerscheine, ausgestellt vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013, liegt bei 111 000 Stück.
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