Mit Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 29. Juli 2003 wurden für den Freistaat Sachsen landeseinheitlich die drei Sirenensignnale "Signalprobe", "Feueralarm" und "Warnung vor einer Gefahr" geregelt. Da eine Erweiterung der Sirenensignale in Sachsen um das Signal "Entwarnung" erforderlich wird, werden für Sachsen die landeseinheitlichen Sirenensignale im März 2020 neu festgelegt.
Informieren Sie sich im beigefügten Merkblatt, welches Sie untenstehend auch als PDF-Dokument herunterladen können, was die einzelnen Sirenensignale bedeuten und welche Verhaltensregeln im Ernstfall damit verbunden sind.