Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
 
links022 Mende Romylinks011 Ullmann Niklaslinks021 Mende Romylinks010 Nitzsche Thomaslinks001links002
 
rechts011 Ullmann Niklasrechts010rechts022 Mende Romyrechts001rechts002
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Landeseinheitliche Sirenensignale für den Freistaat Sachsen

Sayda, den 01. 01. 2021

Mit Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 29. Juli 2003 wurden für den Freistaat Sachsen landeseinheitlich die drei Sirenensignnale "Signalprobe", "Feueralarm" und "Warnung vor einer Gefahr" geregelt. Da eine Erweiterung der Sirenensignale in Sachsen um das Signal "Entwarnung" erforderlich wird, werden für Sachsen die landeseinheitlichen Sirenensignale im März 2020 neu festgelegt.

 

Informieren Sie sich im beigefügten Merkblatt, welches Sie untenstehend auch als PDF-Dokument herunterladen können, was die einzelnen Sirenensignale bedeuten und welche Verhaltensregeln im Ernstfall damit verbunden sind.

 

Bild zur Meldung: Landeseinheitliche Sirenensignale für den Freistaat Sachsen